Führt eine mangelhafte Isolierung oder die ungenügende Dichtigkeiter der Fenster zu Wasserschäden an der Decke im Wohnzimmer, so ist der Mieter zu einer Mietminderung um 25 % berechtigt.
(AG Osnabrück Urt. v. 31.03.1995 (NJW-RR 1995, 971))